Unionsfraktionsvize Bosbach sieht Politik bei Wahlrechtsreform deutlich unter Zeitdruck

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat davor gewarnt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag eine Wahlrechtsreform vorschreiben könnte, wenn er sich selbst nicht rechtzeitig auf eine Reform einigt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir stehen unter Erfolgsdruck, wir stehen aber auch unter Zeitdruck", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" mit Blick auf die aktuellen Streitigkeiten. "Denn es besteht ja die Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht die Sache bei einer Nichteinigung selbst in die Hand nimmt. Das wäre eine Blamage für den Bundestag und auch für die jetzige parlamentarische Mehrheit."

Der CDU-Politiker fügte hinzu: "Ich glaube nicht, dass es uns praktisch möglich sein wird, den gerichtlich gesetzten Termin einzuhalten. Aber wir müssen wenigstens noch vor der Sommerpause mit einem Gesetzgebungsverfahren beginnen. Dann würde das Gericht sehen, dass es weitergeht. Die Hängepartie können wir nicht bis in den Herbst fortsetzen." Die jüngste Kritik von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der es "ärgerlich" und "peinlich" genannt hatte, dass der Bundestag nicht innerhalb der gesetzten Frist von zwei Jahren zu einer Reform kommt, kommentierte Bosbach mit den Worten: "Der Bundestagspräsident hat Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat uns eine großzügige Frist gewährt. Wir standen ja kurz vor einer Einigung, bis die FDP beim zweiten Hinsehen gemerkt hat, dass die Lösung für sie Nachteile hätte. Deshalb fangen wir jetzt wieder von vorne an." Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit, per Anordnung ein neues Wahlrecht in Kraft zu setzen, bis der Bundestag ein Wahlrecht beschließt.

Allerdings müsste eine solche Anordnung vorher, beispielsweise von einer Oppositionsfraktion, beantragt werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.06.2011

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