Kompromissvorschlag im Steuerstreit zwischen Union und FDP

Vor einem Treffen der Koalitionsspitze am kommenden Freitag gibt es Bewegung im Steuerstreit zwischen Union und FDP.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet der "Spiegel". In der FDP-Führung kursiert der Plan, den Solidarzuschlag auf die Einkommensteuer stärker zu staffeln und so die Steuerlast von Bürgern mit mittlerem Einkommen zu senken. Dieses Modell hätte einerseits den Vorteil, dass Steuerausfälle begrenzt blieben – Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat intern bereits erklärt, dass er allenfalls bereit sei, drei bis vier Milliarden Euro für Steuersenkungen zur Verfügung zu stellen.

Andererseits könnte die schwarz-gelbe Koalition eine Änderung des Solidarzuschlags im Alleingang durchsetzen und wäre nicht auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. Bei dem Treffen am Freitag will die Regierung das innenpolitische Arbeitsprogramm für die restlichen beiden Regierungsjahre abstecken. Allerdings gibt es in entscheidenden Punkten weiter keine Einigung.

So pocht die CSU darauf, künftig Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita schicken, ein Betreuungsgeld zu zahlen. Die Liberalen lehnen das ab. Einen Kompromissvorschlag von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), die das Betreuungsgeld auch an Mütter zahlen will, die Teilzeit arbeiten, wies Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) zurück.

Sie nehme den Vorstoß aus Berlin mit "Verwunderung" zur Kenntnis, schrieb Haderthauer in einem Brief an Schröder. Es sei "nicht zutreffend", dass der Kompromissvorschlag Schröders eine Basis für eine Einigung sei. Ärger gibt es auch um das Thema Pkw-Maut.

In der Union wächst der Widerstand gegen die Pläne der CSU, eine Maut für Autos einzuführen und im Gegenzug die Kfz-Steuer zu reduzieren. "Eine Umverteilung nach dem Motto rechte Tasche, linke Tasche ist für den deutschen Autofahrer keine Entlastung und bringt dem Straßenbau kein neues Geld", sagt Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.10.2011

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