Unionsvize Krings kritisiert neuen Richterspruch zur Sicherungsverwahrung

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, hat sich kritisch zum Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg geäußert, wonach Sicherungsverwahrten künftig ein Zimmer von 20 Quadratmetern plus Bad und Küchenzeile zustehe.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Der Beschluss erhöht den Druck, zu bundes- und landesgesetzlichen Regelungen zu kommen, auch damit die Erwartungen nicht zu sehr ins Kraut schießen, was Abstandsgebot heißt", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Deshalb ist er vielleicht ganz heilsam." Der CDU-Politiker fügte allerdings hinzu: "Der Standard wird vom Gesetzgeber gesetzt und nicht von einem Gericht. Im Übrigen kann man sicherlich auch auf weniger als 20 Quadratmetern einen eigenen Lebensbereich haben - zumal der Sicherungsverwahrte ja nicht 24 Stunden nur auf diesen Raum beschränkt ist und es die Verpflichtung gibt, ihm auch sonstige Angebote zu machen." Krings betonte, ihm schienen 20 Quadratmeter "etwas zu hoch gegriffen". Die Länder waren bisher von einer Raumgröße von 15 Quadratmetern ausgegangen.

Andere Oberlandesgerichte müssen nun den Bundesgerichtshof konsultieren, wenn sie anders als das Naumburger Gericht urteilen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai entschieden, dass die Sicherungsverwahrung bis 2013 grundsätzlich neu geregelt werden muss. Die Richter fordern einen "freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.12.2011

Zur Startseite