Union will Hilfsfonds für Opfer von Ärztefehlern

Die Union will Opfern von besonders schweren ärztlichen Behandlungsfehlern über einen Entschädigungsfonds helfen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Johannes Singhammer, kündigte in einem Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagausgabe) an, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Patientenrechtegesetz entsprechend zu erweitern. Ferner forderte er, den Versicherten mehr Schutz und Mitsprache einzuräumen als von den Ministern für Gesundheit und Justiz, Daniel Bahr und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP), vorgesehen. "Wir werden das Vorhaben im Bundestag noch einmal überarbeiten", sagte Singhammer.

Der von den Ministern vorgelegte Entwurf sei zwar nicht schlecht. Jedoch handele es sich derzeit um nicht viel mehr als die Zusammenfassung der geltenden Rechtslage. "Das halte ich nicht für ausreichend."

Das Gesetz soll es den Patienten erleichtern, sich über ihre Rechte zu informieren und diese wahrzunehmen, zum Beispiel bei Behandlungsfehlern von Medizinern. Die Regelungen waren bislang in verschiedenen Gesetzen aufgelistet oder beruhten auf Richterrecht. Singhammer ist das zu wenig.

"Ich halte die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für notwendig", sagte er. Über eine solche Notfallkasse solle in besonders schweren Fällen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Leide beispielsweise ein neugeborenes Kind wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers an einer schweren Behinderung, sei es den Eltern nicht zuzumuten, so lange auf Hilfe zu warten bis der Fall juristisch geklärt sei und Schadensersatz gezahlt werde.

Dies könne mitunter zwei Jahre dauern, sagte Singhammer: "Das ist nach meiner Meinung nicht zumutbar". Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Patientenrechte, Wolfgang Zöller, hatte einen solchen Hilfsfonds gefordert, sich damit aber nicht durchsetzen können. Eine Zahlung aus dem Entschädigungsfonds soll keine Vorwegnahme einer gerichtlichen Entscheidung darstellen, betonte der CSU-Politiker. Sie solle auch nur in Extremfällen geleistet werden, bei denen es starke Hinweise auf einen Behandlungsfehler gebe. Wer Hilfen aus dem Fonds erhalte, müsse sich keine Sorgen über mögliche Forderungen machen. Falle das Urteil gegen den Geschädigten aus, müsse das Geld nicht zurück gezahlt werden. Die Finanzierung des Fonds soll seinen Vorstellungen nach auf freiwilliger Basis erfolgen. "Dazu könnten beispielsweise Versicherte, Ärzte und auch Haftpflicht-Versicherer einen Beitrag leisten."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.02.2012

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