Unionsfraktion reagiert zurückhaltend auf Lammerts Vorschlag zur Wahl der Bundesverfassungsrichter

Die Spitze der Unionsfraktion reagiert zurückhaltend auf die Forderung von Bundestagspräsident Norbert Lammert, die Wahl der Bundesverfassungsrichter transparenter zu gestalten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, warnte jetzt vor überhasteten Änderungen. Grosse-Brömer sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe), in "der aktuellen öffentlichen Diskussion" dürfe "die Besetzung des höchsten deutschen Gerichts auf keinen Fall politisch instrumentalisiert" werden. Nur so könne die "Qualität und Unabhängigkeit der verfassungsgerichtlichen Arbeit" gewahrt bleiben.

In der Unionsfraktion wird darauf hingewiesen, dass man mit dem Ergebnis der Verfassungsrichterauswahl in Deutschland bisher nicht schlecht gefahren sei. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat bestimmt. Im Bundestag übernimmt diese Aufgabe der zwölfköpfige "Wahlausschuss", dem auch Grosse-Brömer angehört.

Das Gremium ist im Grundgesetz nicht vorgesehen, seine Mitglieder tagen vertraulich. Lammert hatte sich deshalb in der "Süddeutschen Zeitung" für eine Wahl der Richter durch alle Abgeordneten des Bundestags ausgesprochen. Befürworter des geltenden Systems argumentieren dagegen, das Ansehen der Karlsruher Richter könnte leiden, wenn ihre Wahl auf dem öffentlichen Markt ausgetragen würde.

Durch die Beratungen im nicht-öffentlichen Wahlausschuss könnten leichter sachgerechte Entscheidungen getroffen werden. Dazu trage auch bei, dass die Richter nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestimmt werden können. Lammert hatte die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die langjährige Praxis der Richterwahl durch den zwölfköpfigen Ausschuss als verfassungsgemäß gebilligt wurde, als "erstaunlich" bezeichnet.

Die Entscheidung "enttäuscht im Vergleich zu den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts zur unaufgebbaren parlamentarischen Gesamtverantwortung in anderen Angelegenheiten", sagte Lammert Mitte Juli der Zeitung. Der Parlamentspräsident bezog sich damit auf das Urteil vom Februar zum sogenannten Neunergremium des Bundestags: Der Zweite Senat hatte dessen weitreichende Befugnisse zur Eurorettung für verfassungswidrig erklärt, weil der Bundestag "Entscheidungen von erheblicher Tragweite" grundsätzlich im Plenum treffen müsse - auch um eine öffentliche Diskussion zu gewährleisten. "Angesichts der erheblichen Bedeutung, die dem Verfassungsgericht über das eigene Land hinaus zunehmend auch im europäischen Integrationsprozess zu kommt, wäre es wohl plausibler, die Wahl seiner Mitglieder dem Plenum der Abgeordneten in öffentlicher Sitzung vorzubehalten", sagte Lammert. Im Wahlausschuss des Bundestags sitzen derzeit fünf Abgeordnete der Union, drei der SPD, zwei der FDP sowie je ein Linker und ein Grüner. Prominenteste Mitglieder sind Unionsfraktionschef Volker Kauder, Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast. Der Ausschuss hat keinen Vorsitzenden, zu seinen Sitzungen lädt jeweils das älteste Mitglied.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.07.2012

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