Zeitung: Union lehnt Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe ab

Die Union lehnt den neuen Gesetzentwurf zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger (FDP) ab.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Das ist inakzeptabel", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochausgabe). Im Gesetzesentwurf ist einerseits eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bei gewerbsmäßiger Hilfe zum Selbstmord vorgesehen, andererseits werden Angehörige und Freunde davon ausgenommen, wozu auch Ärzte und Pfleger gehören können. Menschen, die berufsbedingt in einer engen Beziehung zum Patienten stünden, sollten nicht Sterbehilfe leisten dürfen.

"Wer will da die Grenze ziehen", fragte Spahn. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach von einem Stück aus dem Tollhaus. Erst solle die gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werden, dann schaffe das Ministerium die Rechtsgrundlagen für Ärzte als Sterbehelfer.

"Unsere Position ist klar, als Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung." Laut Gesetzentwurf sollen nicht nur Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freunde von Strafe verschont bleibt, wenn sie an einem nicht gewerbsmäßigen Suizid mitwirken, sondern "auch Ärzte oder Pflegekräfte, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist". Das könne der Hausarzt oder eine Pflegekraft sein.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.07.2012

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