Bundeswehr-Einsatz im Inland: Unions-Fraktionsvize Krings fordert Änderung des Grundgesetzes

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswehreinsatz im Innern fordert der stellvertretende Unionsfraktionschef Günter Krings eine Änderung des Grundgesetzes: Das Karlsruher Gerichtsurteil bedeutet, dass der Abschuss eines Flugzeugs zur Abwehr eines Terrorangriffs der Zustimmung der gesamten Bundesregierung bedarf.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Diese Regelung ist Unsinn", sagte Krings dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". "Es ist nicht realistisch, in diesen Extremsituationen auf Kabinettsbeschlüsse zu warten. Wir müssen das Grundgesetz dahingehend ändern, dass in solchen Fällen nicht erst die gesamte Bundesregierung zustimmen muss."

Stattdessen sollte der Generalinspekteur der Bundeswehr oder der Verteidigungsminister allein den Befehl zum Abschuss erteilen können. In der Verfassung fehle dafür aber noch die Rechtsgrundlage, so Krings.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.08.2012

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