Verfassungsrichter Müller weist Kritik aus der Union zurück

In der politischen Diskussion um die Homo-Ehe und das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare weist Bundesverfassungsrichter Peter Müller die Kritik von CDU/CSU an der Rechtsprechung aus Karlsruhe zurück.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - "Unsere Entscheidungen sind von Respekt vor dem Gesetzgeber geprägt. Umso erstaunlicher ist der Vorwurf, man habe den Gesetzgeber bevormundet", sagte Müller dem Nachrichtenmagazin "Focus". Der Gesetzgeber habe das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen und es mit Rechten und Pflichten ausgestattet.

"Diese Vorgaben des Gesetzgebers muss das Bundesverfassungsgericht respektieren und seinen Entscheidungen zugrunde legen - etwa bei der Frage nach gebotener Gleichbehandlung." In der von Bayern und Hessen angestrengten Klage gegen den Länderfinanzausgleich hält sich Müller als ehemaliger Ministerpräsident nicht für befangen. Die Klage sei erst vor kurzem bei Gericht eingegangen, sagte der frühere saarländische Ministerpräsident "Focus".

"Grundsätzlich ist die bloße Mitwirkung in einem Gesetzgebungsverfahren nach den Regelungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes jedoch kein ausreichender Grund für die Ausschließung eines Richters." Müller war bereits einmal wegen Befangenheit aus dem Richterkollegium ausgeschlossen worden, als der Zweite Senat die Wahlen der letzten beiden Bundespräsidenten überprüfen musste. Der Grund war, dass Müller als CDU-Ministerpräsident an den Bundesversammlungen 2009 und 2010 teilgenommen hatte.

Mit Blick auf die Debatte um die Weiterentwicklung der EU sagte Müller, mehr Europa gehe nicht ohne eine Verfassungsänderung. "Das Grundgesetz sieht die Vereinigten Staaten von Europa derzeit nicht vor", sagte der Verfassungsrichter "Focus". "Das heißt natürlich nicht, dass man sie nicht politisch wollen kann. Darüber aber entscheidet weder die Bundesregierung, noch der Gesetzgeber, sondern einzig und allein der Souverän: das Volk." Das Grundgesetz wolle zwar die europäische Integration und lasse auch die Übertragung von Souveränität zu. "Nicht zulässig wäre es aber, diese Hoheitsrechte völlig auszuhöhlen und an einen europäischen Bundesstaat abzugeben. Dafür müsste sich das Volk eine neue verfassungsrechtliche Ordnung geben."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.05.2013

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