Unionspolitiker und Kommunen warnen vor Sozialtourismus nach Deutschland

Führende CDU- und CSU-Politiker und die Kommunen warnen eindringlich vor einem Sozialtourismus aus ärmeren EU-Staaten nach Deutschland.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - CDU-Rechtsexperte Günter Krings sagte der "Welt", man dürfe liberale Freizügigkeitsregelungen innerhalb der EU nicht mit hohen Sozialleistungen kombinieren. "Sonst entstehen falsche Anreize, die zu einer Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme führt." Wer nur zur Arbeitssuche nach Deutschland komme, dürfe anschließend nicht beim Sozialstaat die Hand aufhalten, forderte Krings.

"Konkret wollen wir im Sozialrecht klarstellen, dass kein EU-Bürger Hartz IV erhält, der zur Arbeitssuche nach Deutschland kommt", sagte er mit Blick auf entsprechende Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, forderte in der "Welt": "Einer ungebremsten Armutsmigration in unsere Sozialsysteme müssen wir entgegenwirken. Schon jetzt sind viele betroffenen Kommunen mit der Finanzierung von Unterbringung und Versorgung dieses Personenkreises teilweise überfordert."

Er sprach sich zwar für die Freizügigkeit in der EU aus. "Wir erwarten allerdings wirksame Maßnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger." CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl forderte eine befristete Wiedereinreisesperre, da sonst "jeder Verwaltungsvollzug in der Praxis ins Leere" laufe.

Zweitens müsse gelten: "Wer tatsächlich gar keine Chance hat, als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tatsächlich erfolgreich tätig zu sein, ist nicht von der Freizügigkeit geschützt. Für diese Gruppe müssen Sozialleistungen ausgeschlossen sein", sagte Uhl der "Welt". Grund für die Befürchtungen ist ein Gerichtsurteil, demzufolge Bürger aus anderen EU-Ländern auch dann Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn sie hier keinen Arbeitsplatz finden.

In der vergangenen Woche hatte das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen einer rumänischen Familie Hartz-IV-Leistungen zugesprochen und eine anderslautende Vorschrift im Sozialgesetzbuch als Verstoß gegen das zwischen den EU-Staaten vereinbarte Gleichbehandlungsgebot gewertet. Die Familie aus Rumänien war 2009 zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen und hatte zunächst vom Verkauf von Obdachlosenzeitungen und von Kindergeld gelebt. Der im November 2010 gestellte Hartz-IV-Antrag war abgelehnt worden. Es wird damit gerechnet, dass sich das Bundessozialgericht mit dem Fall beschäftigen wird.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.12.2013

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