Rente mit 63: Annäherung zwischen Union und SPD zeichnet sich ab

In der Debatte über die Ausgestaltung der Rente mit 63, bei der bisher der Hauptstreitpunkt ist, wie lange jemand arbeitslos gewesen sein darf, der nach 45 Beitragsjahren vorzeitig mit 63 Jahren in Rente gehen will, zeichnet sich eine Annäherung zwischen Union und SPD ab.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Weiß, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (F.A.S.): "Wenn man nur die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I anrechnet, dann bleibt man in der Regel unter einer Gesamtzeit von fünf Jahren." Würde man hingegen eine Zeit von fünf Jahren formal als Höchstgrenze im Gesetz festschreiben, dann bestünde das Risiko, dass auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II angerechnet werden müssten. Dann würden die Kosten um 1,5 Milliarden Euro steigen, sagte Weiß.

Im Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Rentenpolitik findet sich eine Höchstdauer von fünf Jahren Arbeitslosigkeit nicht wieder, die in den Koalitionsverhandlungen und auch danach von der Union gefordert worden war. Allerdings steht dort, dass nur solche Jahre der Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63 angerechnet würden, in denen jemand Arbeitslosengeld I bezogen habe. Im Arbeitsministerium heißt es, Innen- und Justizministerium hätten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine willkürliche zeitliche Begrenzung der Dauer von Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63 vorgebracht.

Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums werden weniger als fünf Prozent derjenigen Beschäftigten, die nach 45 Jahren einen Renteneintritt mit 63 beantragen können, mehr als fünf Jahre Arbeitslosengeld I bezogen haben. Bei der "ganz überwiegenden Mehrheit" der Versicherungsbiographien, die für die Rente mit 63 in Frage kämen, gebe es überhaupt keine Zeiten der Arbeitslosigkeit, hieß es im Arbeitsministerium.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.02.2014

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