SPD warnt die Union vor Koalitionsbruch beim Asylrecht

SPD-Politiker haben die Union davor gewarnt, bei der Begrenzung des Asylbewerberzuzugs vom Balkan gegen den Koalitionsvertrag zu verstoßen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Man kann nicht nachträglich etwas vorschlagen, weil man es in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen konnte", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, der "Welt am Sonntag". "Wer sich über den Vorstoß der SPD-Länder beim Doppelpass aufregt, darf nicht auf einmal selbst am Koalitionsvertrag rütteln." Andreas Breitner (SPD), Innenminister in Schleswig-Holstein und Teilnehmer der Koalitionsverhandlungen, erklärte: "Es ist mir völlig unverständlich, warum die Union von der Vereinbarung abweicht und den Koalitionsvertrag infrage stellt."

Der Vorschlag des Bundesinnenministeriums sei eine "deutliche Aufweichung" der Vereinbarung. Das Bundesinnenministerium will die Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien künftig als "sichere Herkunftsstaaten" einstufen. So werde die Möglichkeit verbessert, "aussichtslose Asylanträge von Antragstellern aus diesen Staaten rascher zu bearbeiten und den Aufenthalt dieser Personen in Deutschland schneller beenden zu können".

Im Koalitionsvertrag ist jedoch lediglich vereinbart, die drei Länder Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen. Hartmann sagte: "Aus drei darf nicht fünf werden." Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, verteidigte hingegen den Vorstoß: "Die Ausweitung auf die fünf Länder ist richtig, da zum Zeitpunkt der Koalitionsverhandlungen die aktuellen Entwicklungen nicht absehbar waren."

Man müsse sich die "notwendige Flexibilität" bewahren. Mayer verwies auf die aktuellen Asylzahlen, die deutlich über denen des Vorjahres liegen. "Die Zahl der Asylanträge in Deutschland war bereits 2013 auf einem alarmierend hohen Niveau und steigt weiter."

Bei den betroffenen Balkanstaaten sei die Anerkennungsquote hingegen "äußerst gering", erklärte Mayer. "Im Interesse von tatsächlich Schutzbedürftigen müssen wir eine erhebliche Verfahrensverkürzung erreichen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.03.2014

Zur Startseite