Überarbeitete Anti-Terror-Datei: Union weist Kritik zurück

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, hat die Kritik der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff an der überarbeiteten Anti-Terror-Datei zurückgewiesen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Es gibt wenige Gesetze im Bereich der Inneren Sicherheit, die derart umfangreich evaluiert und anschließend noch einer eingehenden verfassungs-gerichtlichen Prüfung unterzogen wurden wie die Anti-Terror-Datei", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Anti-Terror-Datei und, wo erforderlich, auch der Rechtsextremisten-Datei werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in vollem Umfang umgesetzt. Die Kritik der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit am Gesetzentwurf kann nicht nachvollzogen werden. Es gilt weiterhin: Sowohl die Anti-Terror-Datei wie auch die Rechtsextremisten-Datei sind unverzichtbar, wenn man mit der berechtigten Forderung nach einem besseren Informationsaustausch unserer Sicherheitsbehörden ernst machen will." Voßhoff hatte dem federführenden Bundesinnenministerium von Thomas de Maizière (CDU) in einer Stellungnahme an den Bundestagsinnenausschuss vorgeworfen, in dem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf zentrale Vorgaben des Verfassungsgerichts zu missachten. "Hieraus resultieren erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken", heißt es in dem Schreiben.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.07.2014

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