Union und SPD einigen sich auf Geheimdienstreform

Union und SPD haben sich auf eine umfassende Geheimdienstreform geeinigt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das bestätigten die Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger (CDU) und Burkhard Lischka (SPD) dem rbb Inforadio. "Wichtig ist, dass wir den Satz der Kanzlerin `Ausspähen unter Freunde geht gar nicht`, endlich Realität werden lassen", sagte Lischka. "Das erfordert eine klare gesetzliche Regelung, die wir jetzt schaffen werden".

Sowohl das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst als auch das Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste sollen demnach neu gefasst werden. Im BND-Gesetz soll dem Bundesnachrichtendienst die politische Spionage in europäischen Ländern und Institutionen der EU verboten werden. "Wir werden sicher europäische Regierungen und Institutionen schützen", so Binninger gegenüber dem rbb.

In den vergangenen Wochen war bekannt geworden, dass der BND zumindest bis Oktober 2013 diplomatische und Regierungseinrichtungen befreundeter EU-Staaten teilweise ausspioniert hatte. Das Abhören von Telefonen, Mitlesen von E-Mails oder Ausspähen von Computern wäre in Zukunft nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. "Das heißt, dass eine entsprechende Telekommunikationsüberwachung nur möglich ist, wenn es einen Terrorismusverdacht gibt, wenn es um organisierte Kriminalität geht oder wenn Rüstungsembargos umgangen werden sollen", so Lischka.

Die G-10-Kommission des Bundestages, die Abhörmaßnahmen bei Deutschen in jedem Einzelfall genehmigen muss, soll das nach der Reform jederzeit überprüfen dürfen. Und EU-Bürger sollen einen ähnlichen Schutz vor Überwachung durch den BND bekommen wie Deutsche. Ein besonderer Schutz für US-Einrichtungen ist in dem neuen BND-Gesetz nicht vorgesehen.

Allerdings soll der Bundesnachrichtendienst zusätzlich verpflichtet werden, seine Beobachtungsziele ausschließlich nach dem Auftragsprofil der Bundesregierung auszurichten, was das Ausspähen von Einrichtungen der USA ausschließen würde. Das neue Gesetz soll darüber hinaus ein Verbot der Wirtschaftsspionage enthalten: Das Ausspähen von Unternehmen, um Wettbewerbsvorteile für die deutsche Wirtschaft zu erzielen, wäre damit generell gesetzlich untersagt. Jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung des BND müsse künftig vom BND-Präsidenten selbst angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden. "Der Bundesnachrichtendienst hat offensichtlich in den vergangenen Monaten nicht gewusst, was der Bundesnachrichtendienst macht", so Lischka. Als zweites Element soll die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste auf eine neue Basis gestellt werden: Der Bundestag soll einen ständigen Bevollmächtigten, eine Art Geheimdienst-Beauftragten, bekommen, der dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) unterstellt sein soll. Mit bis zu 14 zusätzlichen Mitarbeitern in voraussichtlich vier neuen Referaten der Bundestagsverwaltung soll laut rbb die parlamentarische Geheimdienstkontrolle auch personell besser aufgestellt werden. Die Mittel dafür sind bereits im Haushalt für das kommende Jahr eingeplant. Beide Gesetzentwürfe sollen im Januar in den Bundestag eingebracht und bis zum Sommer 2016 beschlossen werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.11.2015

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