Nach Paris: Unionsfraktion pocht auf schärfere Sicherheitsgesetze

Nach den Terroranschlägen von Paris hat sich die Unionsfraktion für eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze ausgesprochen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der innenpolitische Sprecher Stephan Mayer (CSU) sagte der "Welt", Forderungen der Union müssten jetzt umgesetzt werden, ohne dass man dabei in einen "gesetzgeberischen Aktionismus" verfalle. Wer für eine terroristische Gruppe wie den "Islamischen Staat" (IS) wirbt, soll demnach bestraft werden. "Die Werbung für Vereinigungen wie den IS muss wieder unter Strafe gestellt werden", sagte Mayer, der eine empfindliche Strafbarkeitslücke sieht.

Die Terrororganisation versuche gezielt und massiv über das Internet Werbung für sich zu machen. "Damit trägt sie dazu bei, dass sich immer wieder vor allem junge Menschen radikalisieren." Darüber müsse nun mit dem Koalitionspartner SPD gesprochen werden.

Mayer forderte zudem strenge Meldepflichten für gefährliche Extremisten. "Ich halte es für notwendig, dass wir die Meldeauflagen für einen Teil der 420 Gefährder verschärfen", erklärte Mayer. "Wenn von einem Islamisten unmittelbar Gefahr ausgeht, muss er sich regelmäßig auf einer Polizeiwache melden."

Ähnlich würden die Sicherheitsbehörden bereits mit gewaltbereiten Hooligans verfahren. Zudem bekräftigte Mayer das Anliegen, Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. "Allen, die für den sogenannten Islamischen Staat gekämpft haben und über eine doppelte Staatsbürgerschaft verfügen, sollten wir die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion.

Die Union möchte damit vor allem die Rückkehr von kampferprobten Islamisten verhindern. Hintergrund ist, dass eine Ausbürgerung bereits in dem Fall möglich ist, dass ein Doppelstaatler für einen ausländischen Staat kämpft. Diese Vorschrift soll nach Ansicht der Fraktion an die heutige Zeit angepasst werden und auf ausländische Bürgerkriegsparteien erweitert werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 23.11.2015

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