Bundestag beschließt neue Mitwirkungspflicht für Asylbewerber

Der Bundestag hat neue Mitwirkungspflichten für Asylbewerber beschlossen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Neben den Fraktionen der Großen Koalition stimmten am Donnerstagabend auch FDP und AfD für den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI). Mit dem Änderungsgesetz, das im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, soll für Asylbewerber im Asylantragsverfahren auch eine Mitwirkungspflicht des Schutzberechtigten in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gesetzlich verankert werden. "Die Mitwirkungspflicht des Betroffenen kann hierbei für das BAMF neben den eigenen sowie den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden, der Sozialbehörden sowie der Ausländerbehörden zusätzliche Erkenntnisse begründen", heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf.

Mit der Neuregelung soll das BAMF in die Lage versetzt werden, im Falle einer Verletzung der Mitwirkungspflichten den Betroffenen entweder mit den Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten anzuhalten oder "nach Aktenlage" über den Widerruf oder die Rücknahme zu entscheiden. "Es ist niemandem zu erklären, dass eine Überprüfung des Schutzbedarfs schon deswegen ins Leere läuft, weil die betreffenden Personen zu einem festgesetzten Termin beim BAMF derzeit gar nicht erscheinen müssen", hatte Innenminister Seehofer im Vorfeld argumentiert.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.11.2018

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