Familienministerin: Länder müssen Kita-Gesetz schnell umsetzen

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat ihr Gesetz zur Weiterentwicklung der Kita-Betreuung in Deutschland, welches am Freitag in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll, gegen Kritik aus den Ländern verteidigt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Der Bund investiert erstmals in diesem Maß in die frühkindliche Bildung in Deutschland", sagte Giffey dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagsausgaben). "Er gibt den Ländern damit milliardenschwere Unterstützung bei ihrer Aufgabe, die benötigte Qualitätsverbesserung und die Entlastung der Eltern bei den Gebühren zu gewährleisten." Giffey bekannte sich ausdrücklich zur Fortsetzung der Kita-Finanzierung durch den Bund über 2022 hinaus.

"Es handelt sich hier um ein nachhaltiges Gesetz und nicht um ein zeitlich befristetes Bundesförderprogramm. Die Bundesregierung hat einen Finanzrahmen, der bis 2022 reicht. Bis dahin stehen mit dem Gesetz 5,5 Milliarden Euro für gute Kitas zur Verfügung. Die müssen erst mal ausgegeben werden. Und danach wollen wir weitermachen", sagte die Ministerin dem RND. Giffey appellierte an die Länder, für die schnelle Umsetzung des Gesetzes zu sorgen. "Der Bedarf wächst schneller als die Zahl der Kita-Plätze. Das ist wie bei Hase und Igel", sagte die SPD-Politikerin. "Die Eltern erwarten, dass es genügend gute Kita-Plätze gibt. Alle politischen Ebenen müssen nun dafür Sorge tragen, dass die Wünsche der Eltern auch erfüllt werden."

Die ausreichende Zahl von Plätzen sei Voraussetzung für einheitliche und verbindliche Qualitätskriterien für die Kita-Betreuung in Deutschland. "Darauf müssen sich Kommunen, Länder und Bund in einem zweiten Schritt einigen. Das ist unser langfristiges Ziel", so Giffey. Schleswig-Holstein will im Streit um das Gute-Kita-Gesetz die Anrufung des Vermittlungsausschusses durchsetzen. "Die Länder erwarten, dass der Bund die Finanzierung dauerhaft sichert", sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dem RND.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.12.2018

Zur Startseite