Das Urteil gegen eine 27-jährige Frau aus Lauffen am Neckar wegen der Tötung ihrer neugeborenen Tochter ist rechtskräftig.
Lauffen am Neckar (dts Nachrichtenagentur) - Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Revision der Angeklagten war bereits zuvor verworfen worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn hatte die Frau im Juni 2024 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihre Tochter am 12. September 2023 unmittelbar nach der Geburt aus dem Fenster ihrer Wohnung warf.
Das Kind stürzte etwa 3,70 Meter in die Tiefe und erlitt tödliche Verletzungen. Das Gericht stellte fest, dass die Frau ihre Schwangerschaft bis zuletzt verdrängt hatte und weder medizinische Hilfe noch Beratung in Anspruch genommen hatte. Ihr Handeln sei von Scham, Verzweiflung und Ratlosigkeit getragen worden, weshalb das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe nicht vorlag. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.
Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.01.2026 Zur Startseite