Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem Mieter ihre Wohnung nicht gewinnbringend untervermieten dürfen.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Der Bundesgerichtshof hat heute unmissverständlich klargestellt: Untervermietung und Möblierung dürfen nicht zur Umgehung der Mietpreisbremse und zur reinen Gewinnerzielung missbraucht werden", sagte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz der "Rheinischen Post" (Mittwoch). Dieses Signal müsse der Gesetzgeber jetzt aufnehmen. "Es braucht klare gesetzliche Regeln für Möblierungszuschläge, verbindliche Obergrenzen und Transparenz im Mietvertrag", forderte Weber-Moritz. "Denn Wohnen ist die Grundlage für ein sicheres Leben und die Vermietung von Wohnraum kein Freibrief für maximale Renditen."
Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.01.2026 Zur Startseite