LANDESDIENST HESSEN: Frankfurt stuft Moschee-Veranstaltungen nicht als Versammlungen ein

Die Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main hat entschieden, dass regelmäßige Veranstaltungen im Umfeld der Iman-Ali-Moschee nicht als Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes gelten.

Frankfurt (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte das Ordnungsamt mit. Damit fällt der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Versammlungsfreiheit für die seit 2024 donnerstags und freitags stattfindenden Zusammenkünfte an der Eschborner Landstraße weg. Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass die Veranstaltungen überwiegend gottesdienstlichen Charakter hätten. Nach Auswertung polizeilicher Berichte entfielen durchschnittlich 92,25 Prozent der Zeit auf rituelle Handlungen wie Koranrezitationen, Predigten und Gebete.

Meinungsbildende Elemente zur Teilhabe an der öffentlichen Debatte träten deutlich in den Hintergrund. Auch die äußere Gestaltung mit Teppichen und Pavillons schaffe einen sakralen Innenraum, der nicht auf Kommunikation mit der Öffentlichkeit ausgelegt sei. Ordnungsamtsleiter Holger Habich sagte, man lasse sich "nicht an der Nase herumführen" und bereite der "offenkundig missbräuchlichen Berufung auf das Versammlungsgrundrecht ein Ende". Künftig wäre für eine Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums im Rahmen dieser Veranstaltungen eine Sondernutzungserlaubnis nötig, die die Stadt aber nicht in Aussicht stelle.

Die Entscheidung gilt als feststellender Verwaltungsakt für das gesamte Jahr 2026.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.02.2026

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