Die sächsische Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Befugnisse der Polizei deutlich erweitern soll.
Dresden (dts Nachrichtenagentur) - Das Kabinett unterzeichnete am Dienstag den Entwurf für ein neues Polizeivollzugsdienstgesetz, der nun dem Landtag zugeleitet wird, wie das sächsische Innenministerium mitteilte. Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte, das Gesetz solle die Polizei auf die Höhe der Zeit bringen und ihr ermöglichen, das zu tun, was die Bürger angesichts veränderter Sicherheitslagen und technologischer Entwicklungen erwarten. Zu den zentralen Neuerungen gehört die Einführung von Tasern als reguläres Einsatzmittel ab 2027. Zudem soll der Einsatz von Drohnen zur Lageerkundung und Abwehr sowie die verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung gesetzlich geregelt werden. Die Polizei soll künftig auch befugt sein, biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abzugleichen, um schwere Straftäter zu fassen, und moderne IT-Systeme zur automatisierten Datenanalyse in gestaffelter Intensität einsetzen zu dürfen. Weitere geplante Maßnahmen sind der Einsatz intelligenter Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten, die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter Richtervorbehalt und der Einsatz von Bodycams auch in Wohnräumen.
Ein Gesamtpaket soll zudem den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt durch Wohnungsverweise und elektronische Überwachung stärken. Der Entwurf setzt laut Ministerium Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und berücksichtigt Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs. Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.02.2026 Zur Startseite