Bericht: Bildungs- und Teilhabepaket entpuppt sich als Fehlschlag

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus einkommensschwachen Familien ist offenbar ein Fehlschlag.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zufolge nehmen nicht einmal zehn Prozent der Kinder von Hartz-IV-Empfängern die ihnen zustehenden Leistungen für kulturelle und soziale Teilhabe in Anspruch, berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (Freitagsausgabe). Die betroffenen Kinder könnten damit Musik- und Kunstunterricht außerhalb der Schule bezahlen oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen. Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung wurde im April 2011 als Teil des "Hartz-IV-Kompromisses" eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr zuvor festgestellt hatte, dass die Regelsätze von Hartz IV - besonders für Kinder und Jugendliche - zu niedrig ausfielen.

Das Teilhabe-Paket ist für das Essen in Schulen und Kitas gedacht, für Schulausflüge und Nachhilfe sowie für Sport und Kultur außerhalb der Schule. Die Unterstützung muss von den Betroffenen bei ihrer Stadt beantragt werden. Holger Noltze vom Rat für Kulturelle Bildung in Essen, der die Zahlen abgerufen hat, sagte dazu: "Bundesweit liegen Beträge im dreistelligen Millionenbereich brach. Allein in Nordrhein-Westfalen gehen pro Jahr 58 Millionen Euro für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen verloren. Das Bildungs- und Teilhabepaket muss von der kommenden Bundesregierung grundlegend reformiert werden." Der Rat für Kulturelle Bildung, hinter dem die Mercator-, die Bertelsmann- und fünf weitere Stiftungen stehen, weist zudem auf die hohen Bürokratie-Kosten des Teilhabepakets hin: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe festgestellt, dass zu den Kosten der Behörden von 14,7 Millionen Euro noch weitere elf Millionen auf Seiten von Musikschulen und Vereinen kommen.

Diesen 25,7 Millionen Verwaltungskosten monatlich stehen im gleichen Zeitraum gerade einmal 28,7 Millionen Euro gegenüber, die bei den Kindern ankommen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.04.2017

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