Die Hauptangeklagte im Münchener NSU-Prozess, Beate Z., soll laut eines Berichts von "Bild-Online" drei ihrer bisherigen Anwälte angezeigt haben.
München (dts Nachrichtenagentur) - Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch soll der Zeitung den Eingang der Anzeige bestätigt haben. Der Vorwurf laute Verletzung von Privatgeheimnissen nach Paragraf 203 des Strafgesetzbuches. Grundlage der Anzeige ist nach "Bild"-Informationen, dass insbesondere ein Pflichtverteidiger in seinen Ausführungen gegenüber dem Gericht seine Schweigepflicht gegenüber der Mandantin verletzt haben soll.
Bei der Anzeige geholfen haben der NSU-Hauptangeklagten demnach ihre neuen Münchner Anwälte, die sie sich selbst gewählt hatte. Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.07.2015 Zur Startseite