"Bild": Innenministerium ließ Bundestag über Zusammenarbeit mit weißrussischer Polizei im Dunkeln

Das Innenministerium soll den Bundestag über Charakter und Dauer der Hilfen für dubiose weißrussische Polizeimilizen in die Irre geführt haben.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Bild-Zeitung" (Samstagausgabe) unter Berufung auf ihr vorliegende vertrauliche Unterlagen. Auf Anfrage der Linken erklärte das Innenministerium Ende 2011, dass es bei der Zusammenarbeit der Bereitschaftspolizei mit weißrussischen Sicherheitsbehörden um Schulungen vorwiegend für Einsätze bei "Sportgroßveranstaltungen" gehe. Außerdem verneinte das Innenministerium damals, dass es Schulungen für die Miliz des weißrussischen Innenministerium gegeben habe, die für ihr rücksichtsloses Vorgehen bekannt ist.

Nach "Bild"-Informationen wurden aber im August 2010 mindestens zwei Majore der Miliz geschult. Außerdem zielten die Schulungen insgesamt auch auf Einsätze zur Auflösung von Großdemonstrationen und der gezielten Festnahme von Rädelsführern. Michael Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, fordert nun eine Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages zur Aufklärung der Zusammenarbeit der deutschen Bereitschaftspolizei mit weißrussischen Milizen.

Hartmann sagte der "Bild-Zeitung": "Innenminister Friedrich muss dem Innenausschuss Rede und Antwort stehen. Er muss erklären, ob und warum dem Parlament Sachverhalte verheimlicht wurden und ob das Parlament vom Innenministerium bewusst falsch informiert worden ist." Das Auswärtige Amt hatte spätestens im Sommer 2010 erhebliche Zweifel an der seit 2008 laufenden Zusammenarbeit, richtete per Mail diverse kritische Fragen an die Bereitschaftspolizei, die jedoch ausweichend antwortete.

Obwohl das Innenministerium jetzt erklärt, die Zusammenarbeit sei Ende 2010 abgebrochen worden. Tatsächlich gab es nach "Bild"-Informationen bis Oktober 2011 noch vier weitere Schulungstermine, zwei in Deutschland und zwei in Weißrussland.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.08.2012

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