"Handelsblatt": Bislang keine Lösung im Streit um Bankenabgabe

Im Streit um die Bankenabgabe zwischen Bund und Ländern scheint auch zwei Tage vor der entscheidenden Abstimmung keine Lösung in Sicht.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Länder hatten sich einstimmig darauf verständigt, dass die Bankenabgabe nach dem durchschnittlichen Jahresergebnis der letzten fünf Jahre bemessen werden soll. Negative Jahresergebnisse der Banken sollten dabei aber ignoriert, das heißt mit "null" bewertet werden. Gegen diesen Passus erheben das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium nach Informationen des "Handelsblatts" (Donnerstagsausgabe) verfassungsrechtliche Bedenken.

Das würde gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit verstoßen, heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Länderfinanzminister von Bayern und Rheinland-Pfalz. Dagegen haben für Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) die verfassungsrechtlichen Bedenken "kein ausreichendes Gewicht", so der Politiker in einem Brief an Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der dem Blatt vorliegt. Bedenken macht die Regierung auch bei der vom Bundesrat vorgesehenen Freigrenze von 500 Millionen Euro geltend.

Unterhalb dieser Bilanzsumme sollen Banken von der Bankenabgabe ausgenommen werden. Viele Genossenschaftsbanken und Sparkassen würden damit aus der Abgabenpflicht fallen. Das würde zu strukturellen Mindereinnahmen führen, die nicht kompensiert werden können, warnt die Regierung.

Mit der Bankenabgabe soll die Kreditwirtschaft künftig selbst Vorsorge für Krisenfälle betreiben.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.06.2011

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