"Lauschangriff" auf Wohnungen: Neun Fälle in Deutschland 2009

Polizei und Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr bundesweit in neun Fällen Wohnungen von Bürgern akustisch überwacht.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe). Die Zahl steht im Jahresbericht 2009 zum "Großen Lauschangriff", den Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch dem Bundeskabinett zum Beschluss vorlegen. "Hiernach sind im repressiven Bereich in sieben Ländern in acht Verfahren insgesamt neun Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet worden", heißt es in dem Bericht.

Im Jahr 2008 hatte es sieben Fälle gegeben. 2007 waren es zehn, 2006 drei und 2005 sieben. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Entscheid vom 3. März 2004 unter anderem Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefordert.

Aus diesem Grund ging die Zahl der Lauschangriffe, die vor dem Richterspruch durchschnittlich bei jeweils etwa 30 pro Jahr gelegen hatte, laut "Welt" deutlich zurück. Die Verfassungsbeschwerde gegen die akustische Wohnraumüberwachung, die Bundestag und Bundesrat 1998 beschlossen hatten, war von Leutheusser-Schnarrenberger gemeinsam mit den FDP-Politikern Gerhart Baum und Burkhard Hirsch bei dem Gericht eingereicht worden. Aus Protest gegen den Lauschangriff hatte Leutheusser-Schnarrenberger zudem ihre erste Amtszeit als Bundesjustizministerin 1996 vorzeitig beendet.

"Im Nachhinein gesehen hätte die Ministerin nicht zurücktreten müssen. Die Zahl der akustischen Wohnraumüberwachungen ist sehr gering. Das belegt, dass die Wohnung als privatester Bereich des Bürgers sehr gut geschützt ist", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), der "Welt".

Wenn alle von Anfang an gewusst hätten, wie verantwortungsvoll Polizei und Staatsanwaltschaften mit dem Lauschangriff umgingen, dann hätte es darum viel weniger Aufregung gegeben. Das gilt laut Krings auch für ein anderes Fahndungsinstrument. Die seit Anfang 2009 erlaubten Online-Durchsuchungen von Privatcomputern waren heftig umstritten, doch das Bundeskriminalamt führte seitdem keine einzige durch.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.09.2010

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