"Maskenmann-Prozess": Martin N. zu Höchststrafe verurteilt

Im sogenannten "Maskenmann-Prozess" ist der geständige Kindermörder Martin N. zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Stade (dts Nachrichtenagentur) - Die Richter des Landgerichts Stade ordneten zudem eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft an und stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht entsprach mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte lebenslange Haft ohne Sicherungsverwahrung gefordert.

Ein Psychiater hatte den Angeklagten im Prozess in einem Gutachten als pädophil und rückfallgefährdet eingeschätzt. Der als "Maskenmann" bekannt gewordene 41-jährige Martin N. hatte gestanden, zwischen 1992 und 2001 drei Jungen ermordet und zahlreiche weitere missbraucht zu haben. Der Pädagoge war dafür nachts mit dunkler Kleidung und einer schwarzen Sturmhaube getarnt in Häuser, Zeltlager und Ferienheime eingedrungen, um sich an den Kindern zu vergehen.

In drei Fällen tötete er seine Opfer. Verdacht schöpfte jahrelang niemand, von Nachbarn wurde Martin N. als unauffällig und freundlich beschrieben. Ein früheres Missbrauchsopfer hatte die Fahnder schließlich im Frühjahr 2011 auf die Spur von Martin N. geführt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.02.2012

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