"Spiegel": Edathy zieht vor das Verfassungsgericht

Die Auseinandersetzung zwischen dem Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy und den Justizbehörden spitzt sich zu.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtet, hat Edathy Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Der Sozialdemokrat hält die im Februar erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse für rechtswidrig. Mit einer Beschwerde beim Landgericht Hannover war Edathy Anfang April gescheitert.

Vor dem Bundesverfassungsgericht rechnet sich sein Anwalt Christian Noll nun größere Chancen aus. Die Ermittler hätten "zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen", so Noll, indem sie "aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich den viele Jahre zurückliegenden Bestellungen in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen" hätten. Ein solcher Schluss sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig: "Die ergangenen Beschlüsse sind daher verfassungswidrig."

Edathy hat eingeräumt, Nacktbilder von Minderjährigen bei einem kanadischen Anbieter gekauft zu haben, hält sämtliche Bestellungen aber für legal. Zu neuen Vorwürfen des Landeskriminalamts, wonach Edathy strafbare Pornografie besessen habe, wollte sich dieser nicht äußern. Der Untersuchungsausschuss zur Causa Edathy soll noch vor der Sommerpause eingesetzt werden.

"Wenn wir zügig zu einer Beschlussfassung kommen, kann der Ausschuss im Juni loslegen", sagte die Innenexpertin der Grünen, Irene Mihalic.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.05.2014

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