"Spiegel": NPD verklagt Bundespräsidenten

Bundespräsident Joachim Gauck muss sich beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Klage der NPD wehren.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dabei geht es nach einem Bericht des "Spiegel" um Äußerungen des Staatsoberhaupts zu ausländerfeindlichen Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf und Gegendemonstrationen. Nach einem Auftritt vor Oberstufenschülern Ende August war Gauck in der Presse unter anderem mit den Worten zitiert worden: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." Da die rechtsextreme NPD die Proteste gegen die Asylbewerber befeuert, verlangte die Partei von Gauck Auskunft, ob er Gegendemonstrationen "öffentlich gutgeheißen und unterstützt" habe und ob er sich mit der "Bezeichnung ,Spinner‘ auf Mitglieder bzw. Aktivisten der NPD bezogen" habe. Gauck ließ erklären, "bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst". Daraufhin reichte die NPD Organklage gegen den Bundespräsidenten ein, verbunden mit einem Eilantrag, ihm solche Äußerungen bis auf Weiteres zu untersagen.

Als das Gericht Gauck zur Stellungnahme aufforderte, erklärte der Bundespräsident, er habe zu keinem Zeitpunkt zu Protesten gegen die NPD aufgerufen und "konkrete" Personen als Spinner bezeichnet. Über den Eilantrag will das Gericht dem Bericht zufolge noch vor der Bundestagswahl entscheiden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.09.2013

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