Ältestenrat: Bundestagsabgeordnete entscheiden allein, was eine Dienstreise ist

Die Mitglieder des Bundestages sollen allein entscheiden dürfen, was sie als Dienstreise abrechnen können.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" meldet, hat dies ein Fachgremium des Ältestenrates anlässlich der Dienstreisen-Affäre von Linkspartei-Chef Klaus Ernst intern klar gestellt. Die Kommission für die Rechtsstellung der Abgeordneten kam in einer Sondersitzung zu dem Ergebnis, dass wegen der Grundsätze des freien Mandats die Bundestagsverwaltung nicht kontrollieren könne, welche Dienstreisen berechtigt seien und welche nicht. Der Kommission unter dem Vorsitz von Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) gehören unter anderem die parlamentarischen Geschäftsführer aller anderen Fraktionen an.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte allerdings in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass die Abgeordneten "bestimmte Tätigkeiten" bei der Reiseabrechnung nicht ihrem Mandat zurechnen dürften. Dazu zählten die Parlamentsjuristen ausdrücklich auch eine Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat, die wie im Fall Ernst schon vor der Wahl in den Bundestag bestanden habe. Auf die Ermittlungen gegen Ernst hat die Rechtsauffassung des Ältestenrates vorerst keine Auswirkungen.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin "Focus" auf Anfrage bestätigte, wird der Verdacht auf Betrug weiterhin geprüft. Der Chef der Linkspartei soll Flüge zu Gewerkschafts- und Aufsichtsratssitzungen dem Bundestag und damit dem Steuerzahler zu Unrecht in Rechnung gestellt haben. Ernst hatte die Vorwürfe unter anderem mit dem Argument zurückgewiesen, "das ich in den genannten Aufsichtsräten auch als Abgeordneter wirkte".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.08.2010

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