Ärzte und Krankenkassen klagen gegen Gemeinsamen Bundesausschuss

Eine Allianz aus Ärzteverbänden und Krankenkassen klagt gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Sechs Organisationen unterstützen eine Klage des Berliner Politikberaters Albrecht Kloepfer gegen das Gremium, berichtet die "Welt am Sonntag". Vor dem Berliner Verwaltungsgericht wollen sie den G-BA zu mehr Transparenz zwingen. Der Gemeinsame Bundesausschuss erstellt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Gremium entscheidet, welche Behandlungen, Untersuchungen und Medikamente die Solidargemeinschaft bezahlt. Der Vorwurf der Ärzte und Kassen: Diese Entscheidungen fielen weithin im Verborgenen. "Der Staat verlagert Fragen, die Millionen Bürger betreffen, in nicht-öffentliche Tagungen", sagte Politikberater Kloepfer der "Welt am Sonntag".

"Das finde ich aus demokratischer Sicht schwierig." Er bezeichnet den G-BA als einen "in seiner Entscheidungsfindung intransparenten Quasi-Gesetzgeber". Der Kläger kritisierte die Verfahren in den Unterausschüssen der Organisation.

Die offiziellen Entscheidungen des G-BA fallen bei den Sitzungen eines 13-köpfigen Plenums zwar öffentlich, den größten Teil der Arbeit aber verrichten neun Ausschüsse, die hinter verschlossenen Türen tagten. Was dort besprochen werde, bleibe weitgehend geheim. Protokolle und Tagesordnungen würden nicht veröffentlicht, auch seien die Namen der Teilnehmer unbekannt.

In den Unterausschüssen entstünden die Vorlagen, über die das Plenum später abstimme. In den meisten Fällen folge das Plenum den Empfehlungen der Ausschüsse. Bei den Namen setzt der Kläger an. Kloepfer will per Gerichtsurteil erfahren, wer in den Unterausschüssen arbeitet. Zu der Klage möchte sich der Gemeinsame Bundesausschuss nicht äußern. Es handele sich um ein laufendes Verfahren, heißt es. Die Anschuldigung aber, im Verborgenen zu arbeiten, will man nicht hinnehmen. "Das Gremium ist keine Blackbox", sagte Josef Hecken, der Vorsitzende des G-BA, der "Welt am Sonntag". Der Vorwurf der Intransparenz sei nicht gerechtfertigt. Tatsächlich sind während des Entscheidungsprozesses schriftliche Stellungnahmen und mündliche Anhörungen vorgesehen. "Da kann jeder betroffene Interessenverband, jedes betroffene Pharma-Unternehmen zu Wort kommen", so Hecken. Allein im Arzneimittelbereich hat es Hecken zufolge seit 2011 mehr als 100 Anhörungen gegeben, mit fast 1500 externen Teilnehmern. "Auch diese Zahlen zeigen, dass sich die Verfahren des G-BA nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollziehen, sondern eine sehr intensive Diskussion mit der Fachöffentlichkeit gesucht wird und auch stattfindet."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.05.2015

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