1. Bundesliga: Mainz dreht Spiel und gewinnt 3:1 gegen Stuttgart

Der FSV Mainz 05 hat zum Auftakt des 12. Spieltages der Fußball-Bundesliga mit 3:1 gegen den VfB Stuttgart gewonnen.

Mainz (dts Nachrichtenagentur) - In der ersten Hälfte der Partie passierte aus dem Spiel heraus nicht viel, lediglich bei Standardsituationen gab es so etwas wie Gefahr vor den jeweiligen Toren. Mit einem leistungsgerechten 0:0 ging es in die Kabinen. Nach dem Seitenwechsel nahm die Partie allerdings an Fahrt auf.

In der 50. Minute erzielte zunächst Cacau die 1:0-Führung für die Gäste aus Stuttgart. Die Führung der Schwaben hielt allerdings nur 140 Sekunden: Ujah erzielt per Kopf den Ausgleichstreffer für die Gastgeber aus Mainz. In der 60. Minute kam es für den VfB noch dicker: Ivanschitz verwandelt einen fragwürdigen Elfmeter für Mainz sicher und besorgt so die 2:1-Führung für die Gastgeber.

Nur vier Minuten später muss der Stuttgarter Torhüter abermals hinter sich greifen: Erneut Ujah besorgt die vorentscheidende 3:1-Führung für die Mainzer. In der Folge gelang des den Stuttgartern nicht mehr, noch einmal in die Partie zurück zu finden. Daran änderte auch die Rote Karte für den Mainzer Polanski nach 83 Minuten nichts mehr.

Kurios: Der Mainzer Malli wird in der 87. Spielminute ausgewechselt, nachdem er erst vier Minuten zuvor eingewechselt worden war. Mit dem Sieg stehen die Mainzer auf dem "rettenden Ufer" des 15. Ranges in der Tabelle und haben nun drei Punkte Vorsprung vor dem Hamburger SV. Am Samstag trifft der amtierende Meister Borussia Dortmund auf den VfL aus Wolfsburg, Werder Bremen spielt gegen den 1. FC Köln, Aufsteiger Hertha BSC Berlin empfängt Borussia Mönchengladbach, 1899 Hoffenheim spielt gegen Kaiserslautern, Nürnberg trifft auf Freiburg und Leverkusen muss gegen den Hamburger SV ran. Am Sonntag greift Rekordmeister Bayern München in das Geschehen ein und trifft auf Aufsteiger Augsburg, während Schalke 04 in Hannover den zweiten Tabellenplatz mit einem Sieg verteidigen möchte.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.11.2011

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