14 Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen rechten Terrors

Der Generalbundesanwalt führt derzeit 14 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Bildung oder Unterstützung von rechtsterroristischen Vereinigungen – mehr als in den zehn vorangegangenen Jahren zusammen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, wie der "Spiegel" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet. Gegen mutmaßliche linke Terroristen wurde 2012 demnach kein einziges Verfahren nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuchs in die Wege geleitet. Von den 14 neuen Verfahren gegen mutmaßliche Neonazi-Terroristen stehen zehn in Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU).

Sie richten sich gegen mögliche Unterstützer, die nicht zu den fünf vor dem Oberlandesgericht München Angeklagten zählen. Im Visier der Bundesanwaltschaft befindet sich außerdem der frühere Kameradschaftsführer Martin W., der 2003 wegen eines geplanten Bombenanschlags auf die Grundsteinlegung des jüdischen Gemeindezentrums in München festgenommen und später wegen Rädelsführerschaft in einer Terrorgruppe zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Er steht nun im Verdacht, mit Komplizen eine Terrorgruppe zu bilden; W. bestreitet die Vorwürfe.

Ein weiterer Komplex betrifft den Ex-Chef der verbotenen "Nationalistischen Front". Er soll mit drei anderen Rechtsextremisten versucht haben, eine Gruppe namens "Neue Ordnung" aufzubauen. Auch er bestreitet den Vorwurf.

In Norddeutschland ermittelt die Bundesanwaltschaft überdies gegen eine Handvoll Neonazis, die angeblich Waffen für Anschläge besorgen wollten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.04.2013

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