14 Städte und Kreise legen Verfassungsbeschwerde gegen Neuordnung der Jobcenter ein

Die mühsam ausgehandelte Neuordnung der Hartz-IV-Jobcenter könnte vor das Bundesverfassungsgericht kommen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - 14 Landkreise und Städte haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie die Hartz-IV-Empfänger nicht in Eigenregie betreuen können. Dies bestätigte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Professor Hans-Günter Henneke der "Süddeutschen Zeitung" (Montagausgabe). Mit der Verfassungsbeschwerde wollen die Kommunen erreichen, dass 32 doch noch eine Zulassung als "Optionskommune" erhalten.

"Das wäre verfassungsrechtlich ohne weiteres möglich", sagte Landkreis-Vertreter Henneke der Zeitung. Er sieht damit die Chance verbunden, die Angebote für die Hartz-IV-Empfänger noch stärker "mit kommunalen Bereichen wie Kinderbetreuung, Wirtschaftsförderung oder sozialen Diensten zu verzahnen". Es gehe darum, das Engagement der Kreise und Städte nicht abzuwürgen.

Die Nichtzulassung habe "in den betroffenen Kommunen für erhebliche Unruhe gesorgt". Nach seinen Angaben sind sie aber bereit, ihre Verfassungsbeschwerde zurückzuziehen, wenn die Bundesregierung einlenkt. "Lässt sich eine politische Lösung erzielen, werden die Beschwerden gegenstandslos", sagte Henneke.

Danach sieht es nach dem Bericht aber nicht aus. Auch die Bundesagentur dürfte kein Interesse daran haben, noch mehr Verantwortung an Städte und Kreise abzugeben, heißt es in dem Blatt. Bundestag und Bundesrat hatten 2010 beschlossen, dass sich 41 Kommunen zusätzlich in Eigenregie um die Hartz-IV-Empfänger kümmern dürfen und dabei nicht mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Jobcentern kooperieren müssen.

Bislang lag die Zahl dieser sogenannten "Optionskommunen" bei 69. Sie soll sich von 2012 an um 41 auf 110 Städte und Kreise erhöhen. Da aber insgesamt zusätzlich 73 Kommunen die Hartz-IV-Empfänger allein betreuen wollten, erhielten 32 keinen Zuschlag, obwohl sie dafür als geeignet eingestuft wurden. Dagegen gehen die Städte und Landkreise nun juristisch vor. Sie halten es für "willkürlich und gleichheitswidrig", dass der Bund die Zahl der kommunalen Träger einfach auf 110 begrenzt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.09.2011

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