A320-Copilot: Experte kritisiert Veröffentlichung medizinischer Details

Gunnar Duttge, Leiter der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht der Universität Göttingen, hat kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach dem Absturz der Germanwings-Maschine vor einer Woche medizinische Details des Copiloten veröffentlich hat.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Es gebe Fälle, in der die ärztliche Schweigepflicht nachrangig sei, etwa wenn es um die Abwehr erheblicher Gefahren gehe, sagte Duttge in der Nachrichtensendung "NDR aktuell". Falls der Patient Anzeichen zeigte, dass er künftig eine gravierende Straftat begehen könnte, gäbe es laut Duttge nicht nur ein Recht darauf, die Schweigepflicht zu brechen. Es bestehe dann sogar die Pflicht dazu, Informationen weiterzugeben.

In dem Fall des Copiloten gehe es aber nicht um die Abwehr einer Straftat, sondern um Strafverfolgung, so Duttge zu "NDR aktuell". Das Arzt-Patienten-Verhältnis sei rechtlich höher zu bewerten als die Belange der Aufklärung. Duttge hält zum Zweck der Gefahrenabwehr eine Änderung der Informationspflichten im Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis für möglich.

"Ich halte es aber für keine gut Idee, jetzt zum Zwecke der Strafverfolgung das Arzt-Patienten-Verhältnis zu torpedieren. Und ich halte es nicht für richtig, dass Ärztinnen und Ärzte sich künftig als Erfüllungsgehilfen für die Staatsanwaltschaft empfehlen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.03.2015

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