ARD und NDR legen Berufung gegen Kölner Urteil zur Tagesschau-App ein

Die Sender ARD und NDR haben Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln zur Tagesschau-App eingelegt.

Köln (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte der NDR am Freitag mit. "Wir setzen weiter auf den Dialog mit der Verlagsseite. Parallel dazu lassen wir das Urteil durch das Oberlandesgericht Köln überprüfen", so NDR-Intendant Lutz Marmor.

"Nach unserer Auffassung hat die Wettbewerbskammer bei ihrer Definition des Begriffs der Presseähnlichkeit verfassungs- und rundfunkrechtliche Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt." Mit dem Urteil des Landgerichts Köln war der ARD und dem für tagesschau.de federführenden NDR untersagt worden, das mit der Tagesschau-App abrufbare Telemedienangebot vom 15. Juni 2011 zu verbreiten. Damit gaben die Kölner Richter einer Klage verschiedener Verlage statt.

Diese hatten zunächst beantragt, die Tagesschau-App insgesamt zu verbieten, soweit sie nicht eine hörfunk- und/oder fernsehähnliche Gestaltung aufweise. Nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts auf die Unzulässigkeit einer solchen Klage war der Antrag auf das konkrete Angebot vom 15. Juni 2011 reduziert worden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.10.2012

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