Abgeordnete: Komplettausstieg aus "Global Hawk"-Beschaffung prüfen

Abgeordnete von Regierung und Opposition im Bundestag haben Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) aufgefordert, einen Ausstieg aus dem Nato-Rüstungsprogramm Global Hawk zu prüfen, an dem Deutschland mit 483 Millionen Euro beteiligt ist.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Der Verteidigungsminister muss jetzt klären, ob es ein generelles und unüberwindbares Problem mit der Zulassung von Drohnen im zivilen Luftraum gibt. Falls ja, ist es vor dem Steuerzahler nicht zu vertreten, weiter Hunderte Millionen Euro in den Global Hawk zu stecken. Dann muss geprüft werden, zu welchen Konditionen der Vertrag auch beendet werden kann", sagte die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Elke Hoff der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Der SPD-Verteidigungspolitiker Hans-Peter Bartels sagte der F.A.S.: "Wenn wir den Global Hawk für die Nato beschaffen, müssen wir ihn auch überall einsetzen können." Bartels verlangte von de Maizière, "dass er baldmöglichst ein neues Drohnen-Konzept vorlegt. Wir können nicht ad hoc über einzelne Projekte entscheiden, ohne deren Rahmen zu kennen".

Tobias Lindner, für die Grünen im Haushaltsausschuss, sagte der F.A.S.: "Wenn der Global Hawk nicht im europäischen Luftraum fliegen darf, steht die Sinnhaftigkeit des ganzen Projekts in Frage. Das Verteidigungsministerium muss jetzt unbedingt prüfen, wie und zu welchen Bedingungen wir noch aus dem Beschaffungsvertrag aussteigen können." Gemäß Finanzplanung sind von den veranschlagten 483 Millionen Euro in den vergangenen beiden Jahren schon 112 Millionen nach Brüssel überwiesen worden, für das laufende Jahr sind weitere 90 Millionen vorgesehen.

Der Beschaffungsvertrag, den Deutschland 2012 mit der zuständigen Nato-Managementagentur (Nagsma) geschlossen hat, sieht nach Angaben der F.A.S. ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Auftraggeber vor, allerdings muss er schon vereinbarte Leistungen trotzdem abgelten. Diese Leistungen werden in Unterverträgen festgelegt. Bei einem Sofortausstieg wäre deshalb wohl nicht die gesamte Vertragssumme fällig, sondern nur ein Teil.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.05.2013

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