Abgeordnete fordern Elternzeit-Regelung für den Bundestag

Abgeordnete aller Fraktionen haben sich dafür ausgesprochen, im Bundestag eine Elternzeit-Regelung einzuführen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Anlass ist eine Initiative des baden-württembergischen Landtags: Dort wird am Mittwoch aller Voraussicht nach ein fraktionsübergreifender Antrag beschlossen, der für Abgeordnete die Möglichkeit vorsieht, nach der Geburt des Kindes bis zu sechs Monate Urlaub nehmen zu können. "Das könnte eine Initiative mit Vorbildcharakter werden. Wir sollten auch im Bundestag über eine Elternzeit für Abgeordnete nachdenken, inklusive Vätermonate", sagte Linksparteichefin Katja Kipping, seit 2005 im Bundestag, der "Welt".

"Ich bin für eine Initiative über die Fraktionsgrenzen hinweg." Auch die familienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Franziska Brantner, begrüßte den Stuttgarter Vorstoß: "Auch der Bundestag muss seine Regeln überarbeiten und natürlich auch mit Blick auf die Zeit nach den ersten Lebensmonaten des Kindes", sagte Brantner. So werde etwa bei der Präsenzabfrage nicht unterschieden, ob jemand abwesend sei, weil er oder sie einen Nebenjob ausübe oder er oder sie sich zum Beispiel um sein krankes Kind kümmere.

Auch im Regierungslager trifft die Initiative auf Zustimmung. "Ich finde es gut, dass der baden-württemberger Landtag nach einem Weg sucht, Abgeordneten nach der Geburt eines Kindes eine Art kurze Elternzeit zu ermöglichen", sagte Kristina Schröder, CDU-Politikerin und frühere Familienministerin, der "Welt". Auch wenn sie sich in der privilegierten Situation befinde, ihr Baby mit ins Büro nehmen zu können, sei es ihr nach der Geburt der zweiten Tochter schwer gefallen, direkt nach dem Mutterschutz wieder einzusteigen: "Durchwachte Nächte, Entwicklungsschübe, das Stillen - das ist alles nicht leicht mit einer Vollzeittätigkeit vereinbar, zumal Abgeordnete auch noch zwischen zwei Wohnsitzen, Berlin und Wahlkreis, pendeln."

Allerdings sehe sie bei der Baden-Württemberg-Regelung noch Probleme: "Was ist zum Beispiel, wenn eine Abstimmung besonders knapp und umstritten ist oder eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mandate erforderlich ist", fragte die CDU-Politikerin. Sie werde "mit Interesse" verfolgen, wie sich die baden-württembergische Regelung in der Praxis bewähre.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.11.2014

Zur Startseite