Abhöraffäre: Stasi-Gedenkstättenleiter empfiehlt Anrufung des Verfassungsgerichts

Der Direktor der Stasi-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hält es für angebracht, wegen möglicher deutsch-amerikanischer Geheimabkommen über das Wirken von US-Geheimdiensten in Deutschland das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wenn es zwischen Deutschland und den USA geheime Vereinbarungen gibt, die dem Artikel 10 über das Post- und Fernmeldegeheimnis widersprechen, dann ist es an der Zeit, dass diese Vereinbarungen vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe). Bundestagsabgeordnete könnten eine entsprechende Organklage einreichen. Knabe hat wegen der Aktivitäten des US-Geheimdienstes NSA bereits selbst Strafanzeige gegen unbekannt gestellt und entsprechende Schreiben an die Berliner Staatsanwaltschaft und die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gerichtet.

Zur Begründung erklärte er der Zeitung: "Ich wollte mit meiner Anzeige ein Zeichen setzen. Wenn man an so einem Ort der Verfolgung arbeitet, ist man vielleicht etwas sensibler als andere für geheimdienstliche Überwachung." Zwar sei das, was die NSA tue, nicht zu verwechseln mit dem, was das DDR-Ministerium für Staatssicherheit getan habe.

Niemand müsse heute Angst haben, im Gefängnis einer Geheimpolizei zu landen. Trotzdem müssten die Spielregeln eingehalten werden, gerade von den Geheimdiensten. Nicht zuletzt gelte dies für das Post- und Fernmeldegeheimnis, das als Grundrecht in der Verfassung verankert sei.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.07.2013

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