AfD-Bundesvorstand beschließt Spendenrichtlinie

Mitten in der Affäre um die AfD-Wahlkampfhilfe hat der AfD-Bundesvorstand am Freitag eine "Richtlinie für den Umgang mit Spenden an die Alternative für Deutschland" beschlossen und an seine Mitglieder versandt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie die "Welt" (Mittwochsausgabe) berichtet, soll diese Richtlinie die "Annahme sowie Weiterleitung aller allgemeinen und besonderen Spendenarten sowie deren Ausweis im Rechenschaftsbericht der jeweiligen AfD-Gliederung vor allem unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben des Parteiengesetzes" regeln. Zusammen mit der Richtlinie verschickte die Bundesgeschäftsstelle auch einen Vorstandsbeschluss, so die Zeitung. Darin heißt es: "Wenn Parteigliederungen oder einzelnen Mitgliedern von externen Dritten zur Verteilung bestimmte Materialien (wie Zeitschriften, Zeitungen usw.) kostenlos und verbilligt zur Verfügung gestellt werden, dann ist eine solche Unterstützung abzulehnen."

Wenn es in diesem Zusammenhang "zu rechtlichen Konsequenzen gemäß Parteiengesetz" komme, dann müssten die betreffenden Parteigliederungen dafür finanziell geradestehen. Zuvor war bekannt geworden, dass der AfD-Kreisverband Rosenheim wöchentlich bis zu 1500 Gratisexemplare des "Deutschland-Kuriers" bei dem angeblich unabhängigen "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerliche Freiheiten" bestellt hatte. Im Juli hatte der AfD-Bundesvorstand dem Verein untersagt, das Logo und Corporate Design der Partei zu verwenden und unter Nennung des Parteinamens zur Wahl der AfD aufzurufen, wie es der Verein seit seiner Gründung 2016 in zahlreichen Wahlkämpfen gemacht hatte.

Der Verein und die AfD hatten zuvor immer wieder versichert, dass es keine Zusammenarbeit gegeben habe. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, verlangt eine sorgfältige Prüfung der gesamten Vorgänge: "Es sollte genau geklärt werden, ob die Wahlkampfunterstützung durch den Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten zu jeder Zeit im Einklang mit dem Parteiengesetz stand." Es sei jedenfalls "klar, dass es dem Verein in seiner - im Übrigen sehr schmutzigen Kampagne - einzig um eine Unterstützung der AfD ging".

Hintergrund ist das laufende Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung, die für die Kontrolle der Parteifinanzen zuständig ist. Die Bundestagsverwaltung beschäftigt sich mit der Frage, ob die AfD-Wahlkampfhilfe jenes Vereins mit dem Parteiengesetz vereinbar ist. Die Spender des Vereins sind weiter anonym.

"Insbesondere bei den Wahlkampfunterstützungsaktionen des Vereins geht es um die Frage, ob der Gegenwert dieser Maßnahmen von der Partei als Zuwendung verbucht werden musste oder ob es sich um unabgesprochene Parallelaktionen des Vereins gehandelt hat", teilte die Bundestagsverwaltung auf Anfrage der "Welt" mit.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.09.2018

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