Air Berlin erwägt Verfassungsklage gegen Flugsteuer

Der Bundesregierung droht wegen der Luftverkehrsabgabe eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir prüfen eine Verfassungsklage", sagte Air-Berlin-Chef Joachim Hunold dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe). "Es gibt mittlerweile mehrere juristische Gutachten, die belegen, dass das Gesetz nicht verfassungskonform ist." Er glaube nicht, dass die Bundesregierung die Luftverkehrssteuer freiwillig zurücknehme, sagte Hunold.

"Aber wir geben nicht auf." Die zusätzlichen Belastungen aus der Steuer beziffert Hunold auf 160 bis 170 Millionen Euro allein im kommenden Jahr. Air Berlin versuche, diesen Betrag an die Kunden weiterzugeben.

"Wo der Markt Preiserhöhungen nicht hergibt, müssen wir das anders kompensieren." Daher reduziere Air Berlin die Kapazitäten um fünf Prozent. "Dabei wollten wir eigentlich mit der Konjunktur wachsen. Uns werden durch das Gesetz Wachstumschancen genommen. Und nicht nur uns, sondern auch der Region Berlin." Welche Strecken gestrichen werden könnten, ließ Hunold offen.

Man werde sich an der Oneworld-Allianz orientieren, der Air Berlin beitritt. "Was wir machen, muss zu unseren neuen Partnern passen. Zumindest in Berlin planen wir keine Reduzierungen der Kapazität."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.11.2010

Zur Startseite