Altkanzler Schröder fordert in NSA-Debatte personelle Konsequenzen

In der Spähaffäre um den US-Geheimdienst NSA und den BND plädiert der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) für eine unverzügliche Aufklärung und gegebenenfalls personelle Konsequenzen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In einem Interview mit "Bild" (Montag) sagte Schröder: "Es kann doch wohl nicht so sein, dass ein deutscher Geheimdienst Daten zur Verfügung stellt, mit denen deutsche Unternehmen ausgeforscht werden oder auch befreundete Regierungen." Hierbei sei essentiell aufzuklären "wer hat da wann was gewusst? Und dann müssen politische Konsequenzen gezogen werden", sagte Schröder gegenüber "Bild". Der Altkanzler betonte, er gehe davon aus, dass "die Kanzlerin nicht in die Vorgänge eingeweiht war".

Aus "guten Gründen" sei der Regierungschef nicht mit Einzelheiten von Geheimdienstoperationen befasst. In seiner Amtszeit von 1998 bis 2005 sei dies in den Bereich des Chef des Bundeskanzleramtes sowie des zuständigen Staatssekretärs für die Geheimdienstkoordination gefallen. "Wenn das jetzt anders wäre, würde es andere Verantwortlichkeiten geben", mahnte Schröder.

Davon gehe er jedoch nicht aus. Schröder rechtfertigte zugleich das 2002 unterzeichnete Abkommen zwischen BND und NSA über engere Zusammenarbeit als Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001. "Um uns und andere vor solchen Terroranschlägen zu schützen, brauchte es eine engere Zusammenarbeit auf allen Ebenen", erklärte Schröder. Zu diesem richtigen und notwendigen Schritt "stehe ich auch heute."

Im Streit um die Freigabe der geheimen NSA-Spähliste nannte Schröder die Forderung des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel "eine berechtigte Forderung", nicht zuletzt weil deutsche Unternehmen und europäische Partner betroffen seien. Ob eine Aufklärung nicht besser im Regierungbereich auf der einen Seite und des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages auf der anderen Seite bleibt, stelle dabei für ich ihn "eine andere Frage" dar.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.05.2015

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