Amoklauf von Aurora: Schütze plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit

Die Verteidigung des mutmaßlichen Kino-Attentäters von Aurora, James Holmes, beruft sich auf Unzurechnungsfähigkeit und plädiert auf nicht schuldig.

Aurora (dts Nachrichtenagentur) - Ein entsprechender Antrag wurde US-Medienberichten zufolge am Montag vor Gericht eingebracht. Die nächste Anhörung zur Sache soll es demnach am 31. Mai geben. Dem 25-jährigen Holmes wird vorgeworfen, am 20. Juli 2012 während einer Vorführung des neuen "Batman"-Films in einem Kino in Aurora im US-Bundesstaat Colorado zwölf Menschen erschossen und 58 weitere zum Teil schwer verletzt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft legt ihm insgesamt 166 Anklagepunkte zur Last und fordert die Todesstrafe. Eine Vereinbarung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft, wonach auf schuldig plädiert, aber auf die Todesstrafe verzichtet werden solle, war zuvor am Widerstand der Anklagebehörde gescheitert. Die Verteidigung spricht bereits seit Beginn der Verhandlungen von einer schweren Störung des Angeklagten und will nun entsprechende Gutachten vorlegen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.05.2013

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