Anlegerschützer sehen nach Zypern-Beschluss für Großkonten keine Zukunft mehr

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hält nach der Einigung der Euro-Finanzminister auf einen Rettungsplan für Zypern Konten mit mehr als 100.000 Euro Guthaben für keine sichere Anlageform mehr.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Für die Investoren bedeutet dies: Man sollte maximal 100.000 Euro bei einer Bank, außer Sondervermögen wie Aktiendepots, anlegen", sagte SdK-Vorstandsmitglied Daniel Bauer "Handelsblatt-Online". "Man sollte ferner beachten, dass Bankanleihen und Bankaktien risikoreicher geworden sind, da Institute nicht mehr in jedem Fall vom Staat gerettet werden." Dessen ungeachtet lobte Bauer den jetzt gefundenen Zypern-Beschluss.

"Im Vergleich zu den bisherigen Rettungsmaßnahmen in anderen Euro-Ländern ist die Zypern-Lösung mit Abstand die rechtlich unbedenklichste, nachvollziehbarste und somit auch fairste", sagte er. Die Schließung eines überschuldeten Bankinstituts mit der Folge, dass die Eigentümer und Gläubiger ihren Einsatz verlieren, sei richtig. "Auch die Beteiligung der Kundeneinlagen über 100.000 Euro ist richtig, sofern diese von der notleidenden Bank nicht mehr zurückbezahlt werden können."

Damit würden die "Marktmechanismen aufrechterhalten und der geltende ordnungspolitische Rahmen nicht verletzt". Andererseits wäre es aus Sicht Bauers "fatal" gewesen, wenn man, wie zunächst geplant, pauschal die Kunden auch von "finanziell sorgfältig wirtschaftenden Banken" zur Kasse gebeten hätte, die Eigentümer und Gläubiger aber ungeschoren davongekommen wären. "Es muss gelten: Erst haften die Eigentümer, dann die Gläubiger und zuletzt die Kunden", betonte der Anleger-Experte.

Der Staat beziehungsweise die Einlagensicherung müssten zudem nur die versprochenen 100.000 Euro Kundeneinlagen garantieren, sonst nichts. "Es kann nicht sein, dass, wie in Griechenland, die Staatsanleihen-Inhaber eines Landes zur Kasse gebeten werden, um die dortigen Banken zu retten", sagte Bauer.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.03.2013

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