Anschläge in Norwegen: Attentäter Breivik für unzurechnungsfähig erklärt

Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik wird sich für die Tötung von 77 Menschen wohl nicht vor Gericht verantworten müssen.

Oslo (dts Nachrichtenagentur) - Wie die Staatsanwaltschaft in Oslo am Dienstag mitteilte, haben zwei Rechtsgutachter den Massenmörder für nicht zurechnungsfähig erklärt. Die Gutachter hatten insgesamt 13 Gespräche mit Breivik geführt, Polizeiverhöre studiert und auch die Mutter des Attentäters befragt. Laut dem Gutachten, dass 243 Seiten umfasst, werde Breivik zum Tatzeitpunkt als psychotisch eingestuft.

Der 32-Jährige hatte am 22. Juli bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utoya insgesamt 77 Menschen getötet. Bei einer Unzurechnungsfähigkeit könnte Breivik in einem Prozess nicht verurteilt werden. Die Höchststrafe für Mord beträgt nach norwegischem Recht 21 Jahre.

Bei den Anschlägen in Norwegen am 22. Juli kam es zunächst zu einer Explosion in der Nähe eines Regierungsgebäudes im Zentrum der norwegischen Hauptstadt Oslo. Dabei wurden acht Menschen getötet und zehn Menschen verletzt. Etwa zwei Stunden später begann auf der Insel Utoya ein Anschlag auf ein Feriencamp der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei.

Dabei wurden nach Angaben der Polizei 68 Menschen getötet.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 29.11.2011

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