Anwälte von Beate Z. wollen Akten über Platzvergabe an Journalisten einsehen

Die Verteidiger von Beate Z. wollen die Platzvergabe an Journalisten für den am 17. April beginnenden Terrorprozess gegen ihre Mandantin detailliert überprüfen.

München (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf ein entsprechendes Schreiben der Anwälte an das Oberlandesgericht (OLG) München. Sollten den Richtern bei der Platzvergabe Fehler unterlaufen sein, könnten die Anwälte Befangenheitsanträge stellen und später das Urteil anfechten. Wie "Focus" aus Justizkreisen erfuhr, schickten die Anwälte am 31. März ein fünfseitiges Fax an das OLG. Darin beantragten sie, sämtliche Akten zu den Akkreditierungsgesuchen der Medien einsehen zu können.

Überdies verlangten sie Auskunft über Gespräche von OLG-Juristen "mit Vertretern der Bundesregierung sowie auswärtiger Regierungen" zur Teilnahme türkischer Politiker und Journalisten am NSU-Prozess. Wie "Focus" weiter berichtet, geht die Münchner Polizei Gerüchten über ein angeblich geplantes Attentat während des Prozesses nach. Ein Rechtsanwalt aus Hessen, der nicht am NSU-Verfahren beteiligt ist, hatte das OLG am 2. April per Fax alarmiert.

Demnach wolle ein türkischer Staatsbürger eine Waffe ins Gericht schmuggeln, "um `Gerechtigkeit` zu ermöglichen, welche von der deutschen Justiz in Sachen NSU nicht erwartet werde". Der Vorsitzende OLG-Richter Manfred Götzl schaltete nach "Focus"-Informationen sofort die Polizei ein. Das Polizeipräsidium München bestätigte den Sachverhalt, hielt sich darüber hinaus aber bedeckt: "Zu möglichen Gefährdungslagen sowie ggf. damit in Zusammenhang stehenden polizeilichen Maßnahmen nehmen wir grundsätzlich keine Stellung."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.04.2013

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