Anwälte weisen Mittäterschäft von Beate Z. zurück

Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Z. weisen eine Mittäterschaft ihrer Mandantin bei den Morden, Bombenanschlägen und Überfällen des "Nationalsozialistischen Untergrundes" (NSU) zurück.

München (dts Nachrichtenagentur) - Das geht laut einem Bericht des NDR aus der Antwort der Anwälte auf die Anklageschrift des Generalbundesanwalts hervor. Auf 22 Seiten fordert die Verteidigung demnach eine "Nachbesserung" der Anklage, die sie als mangelhaft empfindet. Die Generalbundesanwaltsschaft hätte die fast 500-seitige Anklageschrift nicht objektiv verfasst, so die Verteidiger.

Die Juristen schreiben, dass es keinen konkreten Ermittlungsbeleg gebe, der einen "wesentlichen Tatbeitrag" von Z. an den Morden und Anschlägen beweist. Auch ohne Zs. Hilfe bei der Tarnung des Trios auf Reisen und in der Zwickauer Nachbarschaft hätten Uwe M. und Uwe B. die Taten erfolgreich begehen können, argumentieren Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm.

Außerdem fordern die Verteidiger, den Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung in schwere Brandstiftung abzumildern. Spätestens Mitte April 2013 soll der NSU-Prozess in München gegen Beate Z. und vier weitere Beschuldigte vor dem Oberlandesgericht beginnen. Der Generalbundesanwalt wirft der 38-jährigen Hauptbeschuldigten Z. eine Mittäterschaft bei zehn Morden, 15 Raubüberfällen sowie die Bildung einer terroristischen Vereinigung und schwere Brandstiftung mit Mordversuch vor.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.01.2013

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