Anwalt warnt vor Vorratsdatenspeicherung

Die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbarte Vorratsdatenspeicherung stößt auf erhebliche Vorbehalte bei Anwälten in Deutschland.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Solange nicht sichergestellt ist, dass amerikanische und britische Organisationen die im Entwurf der großen Koalition vorgesehen Eingriffshürden für die Verwertung der Daten beachten, muss eine Erfassung unterbleiben", sagte der Vorsitzende des Berliner Anwaltsverein (BAV) und Vize-Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, "Handelsblatt-Online". Es sei nicht erkennbar, wie die Daten vor dem Zugriff Dritter gesichert werden könnten. Darüber hinaus ist nach Ansicht Schellenbergs völlig ungeklärt, wer die Datenerfassung bezahlen muss.

Das Verwaltungsgericht Berlin habe bereits im Jahr 2008 geurteilt, dass die Telekommunikationsunternehmen mit diesen Kosten nicht zu belasten seien, gab der Jurist zu bedenken. "Es steht demnach zu befürchten, dass der Steuerzahler die im Rahmen der beabsichtigten Vorratsdatenspeicherung entstehenden Kosten zu tragen hat." Es sei aber eine Frage der "politischen Ehrlichkeit", die Kosten vorab zu benennen und zu erklären, aus welchem Etat sie kommen.

Schellenberg wies zudem darauf hin, dass die Telefon- und Internetkommunikation in der Bundesrepublik neben der Telekom insbesondere auch über Töchtergesellschaften von US- und insbesondere von britischen Unternehmen erfolge. "Aufgrund ihrer Beteiligungsrechte können diese Unternehmen jederzeit auf die Daten ihrer in Deutschland tätigen Töchter zugreifen", sagte er und fügte hinzu, dass derzeit nur die Daten sicher seien, die nicht gespeichert würden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 30.11.2013

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