Arbeitgeber: Bedingungen für Mitarbeit in Mindestlohnkommission

Der neue Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer knüpft die Mitwirkung der Arbeitgeberverbände in der geplanten Mindestlohnkommission an Bedingungen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "So eine Kommission darf keine Alibiveranstaltung sein", sagte Kramer in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe). Zwar wollten die Arbeitgeber "keine Fundamentalverweigerung betreiben, wenn der Gesetzgeber den Sozialpartnern neue Aufgaben überträgt". Falls sich aber herausstelle, dass in der Kommission "eine heimliche Koalition aus Gewerkschaften und Regierung sitzt, wäre das ein Ausstiegsgrund", warnte Kramer.

Union und SPD wollen die Einzelheiten des geplanten gesetzlichen Mindestlohns in den Schlussrunden ihrer Koalitionsverhandlungen nach dem Wochenende klären. Die SPD verlangt, der Kommission gesetzlich eine Lohnhöhe von mindestens 8,50 Euro vorzugeben und auch keine regional- oder branchenbezogenen Differenzierungen zuzulassen. Scharfe Kritik äußerte Kramer über dies an den geplanten Regulierungen der Zeitarbeit.

"Es gibt mit der Tarifpolitik gut funktionierende Regelungsverfahren", sagte er der F.A.Z. "Wenn die Politik hier trotzdem eingreifen will, ist das eine Misstrauenserklärung gegen die Tarifautonomie." Ungeachtet seiner deutlichen Kritik am gesamten Verlauf der Koalitionsverhandlungen setze Kramer jedoch weiter auf den Erfolg einer großen Koalition aus Union und SPD. "Nach dem bisherigen Verlauf könnte man da in der Tat etwas ins Grübeln geraten", sagte er.

"Aber ich sehe eben auch keine Alternative, die wirtschaftspolitisch erstrebenswerter wäre." Deshalb setze er darauf, "dass am Ende doch eine verantwortungsbewusste neue Regierung mit einem ausgewogenen Regierungsprogramm steht".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.11.2013

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