Arbeitgeber gegen Präventionsgesetz

Die Arbeitgeber lehnen den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Prävention ab.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Gesundheitsförderung und Vorsorge seien wichtig, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Aber die Kosten von zusätzlichen Präventionsleistungen dürfen nicht einseitig auf die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen abgewälzt werden." Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die allen zugutekomme und daher aus Steuermitteln bezahlt werden müsse.

Es sei "höchst bedenklich", wenn die Kassen auch für Leute Präventionsangebote zahlen sollten, die gar nicht bei ihnen versichert seien. "Das kann den Beitragszahlern dieser Kasse nicht zugemutet werden." Das Gesundheitsministerium hatte seinen Entwurf für das Präventionsgesetz am Dienstag an die Ressorts zur regierungsinternen Abstimmung versandt.

Mit dem Gesetz sollen die Präventionsausgaben der Kassen von gut vier Euro auf sechs Euro je Versicherten und Jahr erhöht werden. Im Referentenentwurf ist von Mehrausgaben von 150 bis 180 Millionen Euro – auf dann 600 Millionen Euro – die Rede. Die Mittel sollen unter anderem in die betriebliche Vorsorge investiert werden.

Es sollen damit auch mit 35 Millionen Euro Beitragsgeldern Kampagnen der dem Gesundheitsministerium unterstellen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finanziert werden. Hundt hält das für nicht akzeptabel und vermisst eine Mitfinanzierung der Länder. Das Versprechen, Prävention rechne sich wegen später eingesparter Kosten von alleine, sei dagegen unrealistisch und "ein reiner Hoffnungswert", sagte er.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 23.01.2013

Zur Startseite