Arbeitgeber kritisieren Aufzeichnungspflichten für Mindestlohn

Die Arbeitgeberverbände sehen die Dokumentationspflichten für Arbeitgeber beim gesetzlichen Mindestlohn nach wie vor kritisch.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Gehaltsgrenze von knapp 3.000 Euro sei weiter zu hoch: Damit arbeite man nicht in der Nähe des Mindestlohns, sagte Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe). "Bei einer realistischen Arbeitszeit von rund 185 Stunden im Monat bedeutet das einen Stundenlohn von 16 Euro." Das sei fast das Doppelte des Mindestlohns, kritisierte der BDA-Chef.

Die Vorschriften weiteten den Anwendungsbereich der Aufzeichnungspflichten, die heute schon bestehen würden, "übermäßig aus". Kramer plädierte dafür, die Aufzeichnungspflicht auf Arbeitnehmer mit einem Gehalt von höchstens 2.400 Euro zu beschränken. Das Kanzleramt und das Bundesarbeitsministerium hatten sich zuvor darauf verständigt, den ursprünglich vorgesehenen Schwellenwert von 4.500 Euro auf 2.958 Euro zu senken.

"Der Betrag entspricht dem, was ein Arbeitnehmer unter Zugrundelegung der arbeitszeitschutzrechtlich maximal zulässigen Arbeitszeit im Monat bei einer Entlohnung mit dem Mindestlohnstundensatz von 8,50 Euro monatlich zu erhalten hat. Damit ist gewährleistet, dass der Mindestlohn auch bei einem sehr hohen monatlichen Arbeitsvolumen nicht unterlaufen werden kann", teilte ein Sprecher des Arbeitsministeriums mit. Für Arbeitnehmer mit einem niedrigeren Gehalt müssen die Arbeitgeber zum Beispiel Beginn und Ende der Arbeitszeiten aufschreiben.

Dies gilt aber nur für Arbeitnehmer, die in Branchen arbeiten, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen. Kramer bewertete es dabei als positiv, dass es sich bei den von den Aufzeichnungspflichten ausgenommenen Arbeitnehmern nicht mehr um Führungskräfte handeln muss. Der Arbeitgeberpräsident kritisierte jedoch, dass für Minijobber in allen Branchen die strengen Auflagen für die Erfassung der Arbeitszeit gelten sollen.

Die Verordnung wird nach Angaben des Arbeitsministerium am Mittwoch im Kabinett behandelt, sie soll zum 1. Januar in Kraft treten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.12.2014

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